Wissenswertes

Wieder eintreten - Das sollten Sie wissen:

Was muss ich tun, wenn ich wieder in die Kirche eintreten will?

Rufen Sie uns an: 05445/569. Wir kümmern uns um den Rest.

Werde ich noch einmal getauft?

Die Taufe ist einmalig. Die christlichen Kirchen erkennen die Taufe gegenseitig an. Darum werden Sie bei einem Wiedereintritt nicht noch einmal getauft.

Und wenn ich vorher keiner christlichen Gemeinschaft angehört habe?

Dazu finden Sie alles weitere unten unter "Neuanfang".

Muss ich mich prüfen lassen, wenn ich wieder in die Kirche eintrete?

Sie sprechen entweder mit uns oder einer/m Pastor/in Ihrer Wahl. In einem anschließenden Gespräch werden dann die Formalitäten geklärt – geprüft werden Sie aber nicht, das sollten Sie selbst tun.

Werde ich der Gemeinde vorgestellt?

Wenn Sie das möchten, sehr gerne.

Was habe ich von der Mitgliedschaft in der Kirche?

Sie gehören wieder richtig dazu! Sie können Pate werden und sich kirchlich trauen lassen. Und Sie sind Teil der großen Gemeinschaft, die Antworten auf die Fragen nach Ursprung, Sinn und Ziel des Lebens sucht und dabei auf die Hilfe des lebendigen Gottes vertraut. Nicht zuletzt haben Sie Anspruch auf eine kirchliche Beerdigung.

Welche Unterlagen brauche ich?

Bringen Sie bitte einfach einen Ausweis, gegebenenfalls die Austrittsbescheinigung und nach Möglichkeit auch die Taufurkunde mit.

Was kostet mich der Eintritt?

Nichts.

Was kostet mich die Mitgliedschaft?

Kirchensteuer. Sie berechnet sich folgendermaßen:

in Niedersachsen 9 Prozent der Lohn- oder Einkommenssteuer (nicht des Einkommens!). Dies gilt ab einem Bruttoeinkommen von 899,99 € für Ledige, 1.703,99 € für Verheiratete und 2.258,99 € für Verheiratete mit einem Kind. Wer 2.500 € brutto im Monat verdient und verheiratet ist, zahlt z.B. nur 12,69 € Kirchensteuer monatlich. Die Kirchensteuer kann als Sonderausgabe von der Einkommenssteuer abgesetzt werden.

Viele Kirchenmitglieder müssen aber gar keine Kirchensteuer zahlen (z.B. Jugendliche, Studierende, Arbeitslose, Rentner).

Wichtig: Bitte lassen Sie Ihre Kirchenzugehörigkeit nach Ihrem Wiedereintritt in die Lohnsteuerkarte eintragen.

Was hat der Staat mit der Kirchensteuer zu tun?

Der Staat zieht die Kirchensteuer mit der Lohnsteuer ein. Für diese Dienstleistung zahlt die Kirche an den Staat eine Gebühr. Ein eigenes kirchliches System wäre erheblich teurer.

Und wie mache ich das jetzt?

Rufen Sie uns an:05445/569 oder besser noch: kommen Sie bei uns vorbei

 

Wir freuen uns auf Sie!